

About
1-Präambel
Zweck der Initiative ist dem friedlichen Zusammenleben der Gesellschaft beizutragen, dabei orientiert sich die Initiative nach der BGB Gemeinnützigkeit. Mit der Initiative soll für die diversen Problemfelder wie soziale, kulturelle, sprachliche, schulische und außerschulische sowie Erziehungsprobleme aller Mitbürger in Deutschland Abhilfe geschaffen werden. Unsere Initiative ist offen für Kooperation und Zusammenarbeit mit allen anderen Initiativen in Deutschland. Die Initiative setzt sich für die Toleranz und Verbreitung der balkanischen und deutschen Kultur ein, damit beide Gesellschaften sich besser verstehen, gegenseitige Vorurteile abbauen und ihr tägliches Leben miteinander in Freundschaft ohne Isolation gestalten können. Die Initiative wird ihren Zweck insbesondere dadurch verwirklichen, dass sie Kultur-Volks und Elternabende Theateraktivitäten, Seminare, Tagungen, Veranstaltungen, Straßenfeste, Studienreisen, Schüleraustauschprogramme organisiert und durchführt.
Um die Sprachkenntnisse der balkanischen Mitbürger zu erweitern, bietet der Verein Sprachkurse an, erstellt und unterstützt Projekte, die das interkulturelle Zusammenleben in Deutschland erleichtern. Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
2-Die Vision
Gemeinnützigkeit der Initiative
Die Initiative ist gemeinnützig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Initiative ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Mittel der Initiative dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Initiative. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstig werden. Zweck der Initiative ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
3- Mitgliedschaft
Völkerverständigungsgedankens.
4-Mitgliedschaft
Mitglied der Initiative kann werden, jede juristische und natürliche Person, die die Satzung der Initiative anerkennt und mindestens 18 Jahre alt ist. Die Aufnahme eines Mitgliedes erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Zur Aufnahme ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Die Ablehnung eines Aufnahmegesuchtes ist schriftlich mitzuteilen. Sie braucht nicht begründet sein.
Das neu aufgenommene Mitglied verpflichtet sich durch seine Beitrittserklärung, die Satzung der Initiative und derjenigen Verbände, denen die Initiative selbst als Mitglied angehört, anzuerkennen und zu achten.
5- Organe der Initiative
Die Organe der Initiative sind:
a) Mitgliederversammlung (Hauptversammlung)
b) Der Vorstand
6- Die Mitgliederversammlung
Jedes Jahr findet eine ordentliche Hauptversammlung statt. Sie ist vom Vorsitzenden einzuberufen.
Die Einberufung erfolgt zehn Tage zuvor schriftlich unter Angabe der Tagesordnung. Die Tagesordnung soll folgende Punkte enthalten:
a) Die Erstattung des Jahres-, Geschäfts- und Kassenberichtes,
b) Berichte der Kassenprüfer,
c) Entlastung des Vorstandes,
d) Neuwahlen,
e) Beschlussfassung über Anträge,
f) Verschiedenes Die Hauptversammlung wird von dem 1. Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden, oder dem Schriftführer geleitet.
Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder erforderlich. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Stimmberechtigt ist, wer bis zum Ablauf des Monats vor der Hauptversammlung des 18. Lebensjahr vollendet hat. Über den Ablauf der Versammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Schriftführer und dem ersten Vorsitzenden zu unterschreiben ist. Der Vorstand hat das Recht, bei Bedarf jederzeit eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn er dies im Interesse der Initiative, für erforderlich hält. Ferner ist die Hauptversammlung einzuberufen, wenn 40 % der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
7-Der Vorstand
● Der Vorstand besteht aus vier Personen.
● Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von 1 Jahr gewählt.
● Die Vorstandsmitglieder werden von den Mitgliedern mit einfacher Mehrheit gewählt.
● Die Mitglieder des Vorstandes bleiben im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt worden ist.
Erfolgt dies nicht innerhalb von drei Monaten, gilt die Initiative als aufgelöst.
● Der Vorstand tagt nach eigens festgelegtem Rhythmus.
● Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Sprecher.
8-Beiträge und Finanzen
● Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben.
● Kosten werden durch Spenden der Mitglieder oder dritter und von Erträgen aus der gemeinnützigen
Tätigkeiten der Initiative beglichen.
9-Auflösung
● Den Beschluss, die Initiative aufzulösen, trifft der Vorstand durch einfache Mehrheit.
We believe .......
Our Mission
soon...
Our Vision
soon....